§ 1 Anmeldung

1.1
Mit Ihrer telefonischen oder schriftlichen Anmeldung bieten Sie uns einen Abschluss eines Reisevertrages an. Der Vertrag kommt durch uns zustande, der in angemessener Zeit erklärt werden muss. Wir behalten uns vor, Berichtigungen von Irrtümern aufgrund von Druckfehlern o. ä. bis zum Reiseantritt vorzunehmen. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 15% des Reisepreises fällig, jedoch max. 250,- € und mind. 25.- €. Der Restbetrag ist bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn zu entrichten. Die Reiseunterlagen werden erst nach Zahlung des vollständigen Reisepreises, frühestens 7 Tage vor Reisebeginn an Sie ausgehändigt.

§ 2 Leistungen

2.1
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen verbindlich. Nebenanreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen für ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2.2
Die Leistung umfasst nicht:

a) die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,

b) die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,

c) die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,

d) die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind, und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen.

§ 3 Leistungs- und Preisänderungen

3.1
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Treten Leistungsänderungen oder -abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Reisen noch nicht angetreten ist, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise in der veränderten Form zumutbar ist. Der Kunde ist berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn Preisänderungen eintreten, die 10% des Reisepreises übersteigen. Diese Einschränkung gilt nicht bei den Veranstaltern, behördlich festgelegter und genehmigter Beförderungstarife, Steuern oder sonstige behördlich festgelegte Gebühren. Der Rücktritt muss durch den Kunden unverzüglich schriftlich erfolgen.

§ 4 Rücktritt durch den Kunden

4.1
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung bei uns zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts oder Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei uns maßgebend. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so sind vom Kunden die nachfolgend aufgeführten Kosten zu tragen:

Bis 22. Tag vor Reisebeginn 10%, mind. 25.- € *
Ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 25%, mind. 25.- € *
Ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 40% *
Ab 6. Tag bis 1.Tag vor Reisebeginn 50% *

* des Reisepreises

Tritt der Kunde erst am Tag des Reisebeginnes zurück, oder tritt er die Reise nicht an, betragen die pauschalierten Rücktrittskosten 100% des Reisepreises je Teilnehmer.
Eintrittskarten für Theater, usw. müssen bei Rücktritt durch den Kunden immer mit 100% bezahlt werden.

Wir empfehlen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch uns

5.1
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung der Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich ordnungswidrig verhält.

b) Bis 8 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.

c) Bis 30 Tage vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen für uns nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, dass wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben. Wird diese Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

§ 6 Außergewöhnliche Umstände

6.1
Wird die Reise infolge Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, hoheitsrechtliche Anordnungen oder Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, so sind die evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zu Last.

§ 7 Haftung

7.1
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes für

a) die gewissenhafte Reisevorbereitung

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und -Ortes

e) wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser Beförderung im Linien- und Charterverkehr eines Verkehrsträgers erbracht, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistungen selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen für dieses Unternehmen.

§ 8 Beschränkte Haftung

8.1
a) Die Haftung durch uns ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt; soweit ein Schaden des Kunden durch einfache Fahrlässigkeit herbeigeführt wird, oder für einem dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

b) Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Theaterbesuche)

c) Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen uns ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

d) Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die vereinbarten Leistungen durch uns auch dann ordnungsgemäß erbracht werden, wenn namentlich bestätigte Hotels nicht zur Verfügung stehen, die Unterbringung in mehreren Hotels erfolgt oder das Hotel während des Aufenthaltes gewechselt werden muss, soweit die Änderungen innerhalb der gleichen Kategorie vorgenommen werden. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

§ 9 Mitwirkungspflicht

9.1
Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, so müssten Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger und/oder uns mitgeteilt werden. Kommt der Kunde durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche zu. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen sind innerhalb von 4 Wochen schriftlich uns gegenüber geltend zu machen.

§ 10 Pass-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

10.1
Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

§ 11 Einzelzimmer

11.1
Einzelzimmer stehen leider nur in beschränktem Umfang zur Verfügung und können nicht immer garantiert werden. Bei etwa notwendig werdender Zusammenlegung in DZ, erfolgt die Rückzahlung des EZ-Zuschlages. Andererseits müssten wir uns vorbehalten, alleinreisende Kunden, die ein halbes DZ gebucht haben, in EZ unterzubringen und den EZ-Zuschlag zu berechnen, wenn kein gleichgeschlechtlicher Zimmerpartner gefunden wird. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

§ 12 Gepäckbeförderung

12.1
Das Gepäck pro Person wird frei befördert. Für Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen von Reisegepäck, das im Kofferraum oder Fahrgastraum verstaut ist, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisegepäckversicherung!

§ 13 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. An deren Stelle treten vielmehr die gesetzlichen Vorschriften.

§ 14 Gerichtsstand

ist der Firmensitz des Veranstalters, Amtsgericht Gemünden

§ 15 Allgemeine Hinweise

Wird eine von uns angebotene Reise von einem anderen Unternehmen durchgeführt, so treten wir als Vermittler des Reiseveranstalters auf. Im Übrigen gelten die Reisebedingungen des anderen Veranstalters.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.