Sehr geehrter Reisegast, 

wir erlauben uns, Sie darauf hinzuweisen, dass Sie mit Ihrer telefonischen oder schriftlichen Buchung die nachstehenden Reisebedingungen als Vertragsbestandteil ausdrücklich anerkennen.

 

Anmeldung

Mit Ihrer telefonischen oder schriftlichen Anmeldung bieten Sie uns einen Abschluss eines Reisevertrages an. Der Vertrag kommt durch uns zustande, der in angemessener Zeit erklärt werden muss. Wir behalten uns vor, Berichtigungen von Irrtümern aufgrund von Druckfehlern o. ä. bis zum Reiseantritt vorzunehmen. Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, jedoch max. 250,00 € und mind. 25,00 €. Der Restbetrag ist bis spätestens 28 Tage vor Reisebeginn zu entrichten.

 

Leistungen

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen für Ihre Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.

Die Leistung umfasst nicht :

  • Die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und Hilfsbedürftigen
  • Die Beaufsichtigung von Sachen, die der Fahrgast im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt
  • Die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen
  • Die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen -, Pass -, Visa-, Zoll und Gesundheitsvorschriften enthalten sind, und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen. 

 

Leistungs – und Preisänderungen

Werntal Reisen behält sich nach Maßgabe der §651f,651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit 

  1. eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
  2. eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafengebühren oder
  3. eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Werntal Reisen den Kunden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt. 

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Treten Leistungsänderungen oder – Abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so ist der Kunde berechtigt, sofern die Reise noch nicht angetreten ist, ohne Zahlung eines Entgeldes vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise in veränderter Form zumutbar ist. Der Kunde ist berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeldes vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn Preisänderungen eintreten, die 10% des Reisepreises übersteigen. Diese Einschränkung gilt nicht bei den Veranstaltern, behördlich festgelegter und genehmigter Beförderungstarife, Steuern oder sonstige behördlich festgelegte Gebühren. Der Rücktritt muss durch den Kunden unverzüglich schriftlich erfolgen.  

 

Rücktritt durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung bei uns zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Rücktritts oder Umbuchung ist der Eingang ihrer Erklärung bei uns maßgebend. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er die Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht an, so sind vom Kunden die nachfolgend aufgeführten Kosten zu tragen :

Bis 29. Tag vor Reisebeginn                     10 % des Reisepreises  mind. 25,00 €

Ab 28. Tag bis 22. Tag vor Reisebeginn       25 % des Reisepreises

Ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn      40 % des Reisepreises  

Ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn       50 %  des Reisepreises

Ab 6. Tag bis 3. Tag vor Reisebeginn         70 % des Reisepreises

Ab 2. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn           80 % des Reisepreises

Tritt der Kunde erst am Tag des Reisebeginnes zurück, oder tritt er die Reise nicht an, betragen die pauschalierten Rücktrittskosten 90 % des Reisepreises je Teilnehmer. 
Eintrittskarten für Theater, usw. müssen bei Rücktritt durch den Kunden immer mit 100 % bezahlt werden.

 

Rücktritt und Kündigung durch uns

Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten 

  • Wenn der Kunde dis Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich ordnungswidrig verhält
  • Wenn bis 8 Tage vor Reiseantritt die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen nicht erreicht ist. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
  • Wenn bis 30 Tage vor Reiseantritt , die Pflicht, die Reise durchzuführen für uns nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Obergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, dass wir die dazu führenden Umstände zu vertreten haben. Wird diese Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

 

Außergewöhnliche Umstände

Wird die Reise infolge Gewalt ( z. B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen ) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Erfolgt die Kündigung nach Antritt der Reise, so sind die evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zu Lasten. 

 

Haftung

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes für

  • Die gewissenhafte Reisevorbereitung
  • Die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung 
  • Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung unter Berücksichtigung der Ortsüblichkeit sowie der Vorschriften des jeweiligen Ziellandes und – Ortes.

 

Beschränkte Haftung

Die Haftung durch uns ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt; soweit ein Schaden des Kunden durch einfache Fahrlässigkeit herbeigeführt wird, oder für einem den Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden z.b. Theaterbesuche .

Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen uns ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die vereinbarten Leistungen durch uns auch dann ordnungsgemäß erbracht werden, wenn namentlich bestätigte Hotels nicht zur Verfügung stehen, die Unterbringung in mehreren Hotels erfolgt oder das Hotel während des Aufenthaltes gewechselt werden muss, soweit die Änderungen innerhalb der gleichen Kategorie vorgenommen werden. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.

 

Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger oder uns mitgeteilt werden. Kommt der Kunde durch eigenes Verschulden dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm keine Ansprüche zu. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen sind innerhalb von 4 Wochen schriftlich uns gegenüber geltend zu machen.

 

Einzelzimmer

Einzelzimmer stehen leider nur in beschränktem Umfang zur Verfügung und können nicht immer garantiert werden. Bei etwa notwendig werdender Zusammenlegung in DZ, erfolgt die Rückzahlung des EZ – Zuschlages. Andererseits müssten wir uns vorbehalten, alleinreisende Kunden, die ein halbes DZ gebucht haben, in EZ unterzubringen und den EZ- Zuschlag zu berechnen, wenn kein gleichgeschlechtlicher Zimmerpartner gefunden wird. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. 

 

Gepäckbeförderung

Das Gepäck pro Person wird frei befördert. Für Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen vom Reisegepäck, das im Kofferraum oder Fahrgastraum verstaut ist, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

 

Gerichtsstand

Ist der Firmensitz des Veranstalters, Amtsgericht Gemünden.

 

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